Sonntag, 14. Februar 2010

Der Behinderungsgerechter Umbau sind außergewöhnliche Kosten

Das der Einbau eines Treppenliftes außergewöhnliche Kosten sind und somit steuerlich absetzbar hatte der Bundesfinazhof bereits entschieden. Jetzt haben die Richter ebenfalls entschieden, dass die Aufwendungen für einen behintertengerechten Umbau außergewöhnliche Kosten darstellen und somit von der Steuer absetzbar sind. Denn solche Umbaukosten sind nicht mit dem behinderten Pauschalbetrag abgegolten und somit außergewöhnlich. Der Behinderten Pauschalbetrag deckt lediglich die laufenden und typischen Mehraufwendungen ab - nicht dagegen zusätzliche Aufwendungen.

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