Der Hauseigentümer kann den
Treppenlift Einbau verweigern! Ist der Mieter immer noch so "gut" zu Fuss dass er seine Wohnung allein, wenn auch unter Mühen erreichen kann ist der Vermieter nicht verpflichtet, den einbau des Treppenlifts zu
genehmigen. Schließlich stellt der Einbau und die Montages des Treppenlifts einen Eingriff in die Bausubstanz da, deren Konsequenzen auch von einem
Bau Sachverständigen untersucht werden sollten.
So hat zumindest das OLG München entschieden (OLG München, Beschluss v. 22.2.2008, 34 Wx 066/07) und den Interessen des Eigentümers hier ein stärkeres Gewicht als der des Mieters eingeräumt.
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