Freitag, 6. Februar 2009

Eigentümer kann Treppenlift Einbau verweigern

Der Hauseigentümer kann den Treppenlift Einbau verweigern! Ist der Mieter immer noch so "gut" zu Fuss dass er seine Wohnung allein, wenn auch unter Mühen erreichen kann ist der Vermieter nicht verpflichtet, den einbau des Treppenlifts zu genehmigen. Schließlich stellt der Einbau und die Montages des Treppenlifts einen Eingriff in die Bausubstanz da, deren Konsequenzen auch von einem Bau Sachverständigen untersucht werden sollten.
So hat zumindest das OLG München entschieden (OLG München, Beschluss v. 22.2.2008, 34 Wx 066/07) und den Interessen des Eigentümers hier ein stärkeres Gewicht als der des Mieters eingeräumt.

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