Freitag, 2. April 2010

Beratung beim Treppenlift Einbau

Grundsätzlich ist der Einbau eines Treppenliftes im Eigenheim immer möglich. Aber was passiert in einer Mietwohnung?
Hier kann die Hausgemeinschaft bzw. der Vermieter den Einbau des Treppenliftes ablehnen. Es sind schließlich Bauvorschriften und der Erhalt der Bausubstanz zu beachten. Dennoch darf der Vermieter gerade bei einer Behinderung den Einbau eines Treppenliftes nicht grundsätzlich ablehnen. Dies gilt insbesondere wenn der einbau auf eigene Kosten geschehen soll. Hier kann ein Interessenausgleich Abhilfe schaffen. Dies gelingt am besten mit einem Bausachverständigen, der zunächst eine Übersicht über den Umfang der geplanten Baumaßnahmen aufstellt und dann zwischen Mieter und Vermieter vermitteln kann. Auch der komplette Einbau des Treppenlifts kann vom Sachverständigen begleitet werden.